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Das Bundeskabinett setzt Signale zur Förderung von Elektrofahrzeugen indem die Gesetzentwürfe zum Jahressteuergesetz 2013 und zum Verkehrssteueränderungsgesetz Steuererleichterungen vorsieht. Bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Elektro- oder Hybridfahrzeugen als Dienstwagen soll ein pauschaler Abzug zugellassen werden. Er ist abhängig von der Grösse der Batterieleistung der Fahrzeuge.
Darüber hinaus würden künftig auch alle reinen Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2015 neu zugelassen werden, für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen werden, gilt weiterhin die Steuerbefreiung für fünf Jahre. Experten sind sich einige, dass private Kunden sich erst dann in grösserer Zahl für E-Autos entscheiden, wenn deren Gesamtkosten auf dem Niveau herkömmlicher Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor liegen.
Autor: Felix Stockar, Fachjournalist Mobilität, Informatik + Tourismus



















